Wieder H1N1-Infektion
Ärzte werden besonders sensibilisiert - Meldepflicht für Schweinegrippe tritt in Kraft
Berlin/ Oldenburg. Das auf Infektionskrankheiten spezialisierte Robert Koch-Institut (RKI) in Berlin hat am Abend des 1. Mai nunmehr die sechste Infektion eines Menschen mit der Schweinegrippe bestätigt. Der 38 Jahre alte Mann lag in einem bayerischen Krankenhaus mit dem gleichen Patienten im Zimmer, bei dem sich zuvor auch eine Krankenschwester angesteckt hatte. Hierbei handelt es sich dementsprechend um den zweiten bekannt gewordenen Fall einer H1N1-Übertragung in Deutschland.
Zur Beurteilung von Verdachtsfällen hat das Robert Koch-Institut inzwischen eine Empfehlung für Ärztinnen und Ärzte herausgegeben. Die Empfehlungen können hier abgerufen werden (PDF)
Die ersten drei Fälle waren am 29. April beim RKI bestätigt worden (davon zwei in Bayern, einer in Hamburg). Am 30. April wurde der vierte und am 1. Mai dann der fünfte Fall bestätigt. Das RKI bestätigt weiter, dass weitere Verdachtsfälle derzeit noch in den Labors des Instituts untersucht werden. Mit weiteren Befunden sei in Kürze zu rechnen.
Neue Arztmeldepflicht für H1N1 tritt bereits Sonntag in Kraft
Das Bundesgesundheitsministerium teilte heute zudem mit, dass kurzfristig eine neue Rechtsverordnung in Kraft treten wird, wonach Ärzte das Auftreten der Schweinegrippe umgehend an das örtlich zuständige Gesundheitsamt melden müssen. Die Rechtsverordnung ist heute in einer Sonderausgabe des Bundesanzeigers veröffentlicht worden und tritt bereits am Sonntag in Kraft.
(Redaktion)
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