Rundfunkgebühren
Ringen um die Beweislastumkehr
Ulm. Philosophen scheinen die Ministerpräsidenten nicht zu sein. Sonst wüssten sie, was Atheisten so schwerfällt zu glauben: Dass etwas nicht existiert, lässt sich nicht beweisen, weil unendlich viele Gegenbeweise geführt werden müssten.
Eben das müssten all jene tun, die keinen Fernseher besitzen - sofern sie weiter in den Genuss des ermäßigten Rundfunkgebührensatzes kommen wollen. Also heißt es zahlen.
Beweislastumkehr bedenklich
Sollte die geplante Beweislastumkehr tatsächlich eingeführt werden, ist das nicht allein das Problem jener TV-losen Minderheit der Bevölkerung, die dann zum vollen Gebührensatz herangezogen wird. Die Ministerpräsidenten führen vielmehr durch die Hintertür ein Schnüffelsystem ein, das sich zu einem gewaltigen Imageschaden für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auswachsen könnte. Wer kein Gerät angemeldet hat, gilt als Schwarzseher, der Bürger muss das Gegenteil beweisen. Das ist nicht nur rechtsstaatlich bedenklich, es bestätigt einen Vorwurf, den Intendanten nicht gern hören: dass sie ihre Sender mit Zwangsgebühren betreiben.
Sender wollen staatsfern bleiben
So offenbaren die jüngsten Überlegungen die volle Verlogenheit der Rundfunkfinanzierung: Eine Kopfpauschale will man nicht, weil das einer Steuer gleichkäme. Die darf es nicht geben, weil die Sender offiziell staatsfern sind. Also knüpft man das Zahlen an das Zählen von Geräten - eine Praxis aus einer Zeit, in der der Besitz eines Radios oder Fernsehers Luxus war. Den Befreiungsschlag der Haushaltsabgabe scheinen die 16 Landesfürsten zu scheuen.
(ots / Südwest Presse)
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