Preisabsprachen
Kartellamt verhängt hohe Millionenstrafe gegen Tchibo, Dallmayr und Melitta Bremen
Bonn/Bremen. Gegen die drei Kaffeeröster Tchibo GmbH (Hamburg), Alois Dallmayr Kaffee oHG (München) und die Melitta Kaffee GmbH (Bremen) ist eine Strafe in Höhe von 159,5 Millionen Euro verhängt worden. Das teilte des Bundeskartellamt am Montag mit.
Nach den Erkenntnissen der Kartellwächter existierte seit mindestens Anfang 2000 bis zur Durchsuchung der Unternehmen im Juli 2008 ein Gesprächskreis bestehend aus den Geschäftsführern und Vertriebsleitern der Kaffeeröster. Der Gesprächskreis hatte demnach vor allem den Zweck, das Preisgefüge der wichtigsten Röstkaffeeprodukte (Filterkaffee, zeitweise auch Ganze Bohne-Produkte, Espresso und Kaffeepads) bei den Endverkaufs- und Aktionspreisen („Preisarchitektur“) aufrechtzuerhalten.
Handel gab Preiserhöhungen an Kunden weiter
Um dies zu erreichen, sprachen die Mitarbeiter der Kaffeeröster nach Ermittlungen des Kartellamts mehrfach Höhe, Umfang, Zeitpunkt der Bekanntgabe sowie das Inkrafttreten beabsichtigter Preiserhöhungen miteinander ab. Insbesondere habe dies für fünf Preiserhöhungen in der Zeit zwischen 2003 und 2008 gegolten. Mit Ausnahme der letzten Preiserhöhung im März/April 2008 hätten alle Preiserhöhungen im Markt durchgesetzt werden können, erklärte eine Sprecherin des Bundeskartellamtes.
Die Absprachen hätten sich unmittelbar zu Lasten der Endverbraucher ausgewirkt, da der Lebensmitteleinzelhandel die Preiserhöhungen in der Regel unmittelbar an diesen weitergegeben habe, hieß es seitens des Bonner Kartellamts. So hätten allein die beiden im Dezember 2004 und im April 2005 angekündigten Preiserhöhungen zu einem Anstieg der Endverbraucher- und Aktionspreise für Röstkaffee von durchschnittlich mehr als 1 Euro pro 500g-Packung geführt. Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bußgeldbescheide kann noch Einspruch eingelegt werden. In diesem Fall entscheidet das OLG Düsseldorf.
Ermittlungen: Preisabsprachen auch bei Cappuccino?
Neben den nun abgeschlossenen Verfahren hat das Bundeskartellamt nach eigenen Angaben im Januar 2009 weitere Verfahren gegen zahlreiche Kaffeeröster wegen des Verdachts von Preisabsprachen bei Kaffee für den Außer-Haus-Bereich (Gastronomie, Großabnehmer, etc.) und gegen mehrere Hersteller von Cappuccino wegen des Verdachts von Preisabsprachen bei Cappuccino eingeleitet. Diese Verfahren sollen in der ersten Hälfte des nächsten Jahres 2010 abgeschlossen werden.
(Redaktion)
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Guten Morgen, das nächste AWT findet nicht in der Autogalerie Schlickel sondern im Kult statt. - HILFE
Mich würde interessieren, wo die Mitarbeiter von unisex Bremen abgeblieben sind, war der beste Frisurladen, habe eine Anreise von 1... - Arbeitsschutzgesetz einfordern
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