21.12.2009  16:09 Uhr

Preisabsprachen
Kartellamt verhängt hohe Millionenstrafe gegen Tchibo, Dallmayr und Melitta Bremen

Bonn/Bremen. Gegen die drei Kaffeeröster Tchibo GmbH (Hamburg), Alois Dallmayr Kaffee oHG (München) und die Melitta Kaffee GmbH (Bremen) ist eine Strafe in Höhe von 159,5 Millionen Euro verhängt worden. Das teilte des Bundeskartellamt am Montag mit.

Nach den Erkenntnissen der Kartellwächter existierte seit mindestens Anfang 2000 bis zur Durchsuchung der Unternehmen im Juli 2008 ein Gesprächskreis bestehend aus den Geschäftsführern und Vertriebsleitern der Kaffeeröster. Der Gesprächskreis hatte demnach vor allem den Zweck, das Preisgefüge der wichtigsten Röstkaffeeprodukte (Filterkaffee, zeitweise auch Ganze Bohne-Produkte, Espresso und Kaffeepads) bei den Endverkaufs- und Aktionspreisen („Preisarchitektur“) aufrechtzuerhalten. 

Handel gab Preiserhöhungen an Kunden weiter

Um dies zu erreichen, sprachen die Mitarbeiter der Kaffeeröster nach Ermittlungen des Kartellamts mehrfach Höhe, Umfang, Zeitpunkt der Bekanntgabe sowie das Inkrafttreten beabsichtigter Preiserhöhungen miteinander ab. Insbesondere habe dies für fünf Preiserhöhungen in der Zeit zwischen 2003 und 2008 gegolten. Mit Ausnahme der letzten Preiserhöhung im März/April 2008 hätten  alle Preiserhöhungen im Markt durchgesetzt werden können, erklärte eine Sprecherin des Bundeskartellamtes.

Die Absprachen hätten sich unmittelbar zu Lasten der Endverbraucher ausgewirkt, da der Lebensmitteleinzelhandel die Preiserhöhungen in der Regel unmittelbar an diesen weitergegeben habe, hieß es seitens des Bonner Kartellamts. So hätten allein die beiden im Dezember 2004 und im April 2005 angekündigten Preiserhöhungen zu einem Anstieg der Endverbraucher- und Aktionspreise für Röstkaffee von durchschnittlich mehr als 1 Euro pro 500g-Packung geführt.  Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bußgeldbescheide kann noch Einspruch eingelegt werden. In diesem Fall entscheidet das OLG Düsseldorf.

Ermittlungen: Preisabsprachen auch bei Cappuccino?

Neben den nun abgeschlossenen Verfahren hat das Bundeskartellamt nach eigenen Angaben im Januar 2009 weitere Verfahren  gegen zahlreiche Kaffeeröster wegen des Verdachts von Preisabsprachen bei Kaffee für den Außer-Haus-Bereich (Gastronomie, Großabnehmer, etc.) und gegen mehrere Hersteller von Cappuccino wegen des Verdachts von Preisabsprachen bei Cappuccino eingeleitet. Diese Verfahren sollen in der ersten Hälfte des nächsten Jahres 2010 abgeschlossen werden.


 

(Redaktion)

Fotokennzeichnung:
Bild Nr. 1 © pixelio.de / Knipseline



 


Mehr zum Thema Law News:

 

Kommentar abgeben »


Kommentar abgeben:
Bei einer Antwort möchte ich per Email benachrichtigt werden an meine Emailadresse: (wird nicht veröffentlicht)
 
Nach obenNach oben
business-on.de Weser-Ems - Das Wirtschaftsportal der Region Weser-Ems.
Infos zu Unternehmen, Gewerbeparks, Existenzgründung, Wirtschaft, Steuern, Recht, Messen, Seminare, Finanzen, Restaurants, Business 2009 uvm. aus der Region Weser-Ems.

© 2012 Onur Yamac.  Alle Rechte vorbehalten.


CONTENT für Ihre Webseite RSS Feeds