Bremer Hauptbahnhof
Gefährliche Körperverletzung mit scharfer Dönersoße?
Bremen. Der Job auf der Bundespolizeiwache in Bremen dürfte durchaus begehrt sein – zumindest bei denjenigen Beamten, die immer wieder selbst erstaunt sind von den Ereignissen, die ihnen das wahre Leben neben all der täglichen Routine am Verkehrsknotenpunkt der Hansestadt bietet.
Neben erhöhter Aufmerksamkeit wegen (selbst ernannter) Terroristen, Betrunkenen, Obdachlosen, Taschendieben, Gaunern, die sich aus unerfindlichen Gründen selbst stellen und zuletzt einem Fahrgast, der sein entblößtes Hinterteil gegen einen abfahrenden Metronom-Zug gehalten hat und mitgeschleift wurde, ist diesmal eine Dönerbude im Bremer Hauptbahnhof Einsatzort gewesen. Zwar musste in diesem Fall niemand mit einem schwer verletzten Hinterteil in eine Klinik eingeliefert werden, dafür müssen die Bundespolizisten vom Bremer Hauptbahnhof diesmal einer juristisch kniffligen Frage nachgehen.
Regel 1: Lege Dich nie mit dem Dönerbuden-Besitzer an!
Der Sachverhalt: ein 23-jähriger Mann aus Bremen hatte in der Nacht von Donnerstag auf Freitag an einem Imbissstand im Bremer Hauptbahnhof nach einer Bestellung um eine Serviette für seine verschmutzten Hände gebeten. Es ist nach Polizeiangaben unklar, warum er sie nicht erhalten hat. Daraufhin soll er seine verschmierten Hände an der Scheibe des Verkaufsstandes abgewischt haben. Da hatte der Mann bereits eine elementare Regel gebrochen: Lege Dich nie mit dem Dönerbuden-Besitzer an! Da der jedoch nicht anwesend war, geriet stellvertretend ein 25-jähriger Imbissverkäufer darüber so in Rage, dass er dem 23-Jährigen über den Tresen hinweg mit einem großen Gastronomie-Löffel einen Schlag scharfe rote Dönersoße ins Gesicht schleuderte. Danach kam er hinter dem Tresen hervor und stieß den "Scheibenwischer" zu Boden. Dabei fielen nach Angaben eines Polizeisprechers wechselseitige Beleidigungen und Bedrohungen. Ein Freund des "Soßen-Opfers" warf im Folgenden mit seinem Döner nach dem Imbissverkäufer, traf ihn aber nicht.
Döner-Brötchen: Die verkannte Gefahr
Eine Streife der Bundespolizei half kurz darauf beiden Parteien, sich wieder zu beruhigen. Der 23-jährige "Scheibenwischer" klagte dabei über Schmerzen in den Augen. Sie waren nach Angaben eines Polizeisprechers zu diesem Zeitpunkt stark gerötet. Kurioser Weise stellten die Beamten dann eine Probe der Soße sicher. Sie soll jetzt in einem Labor untersucht werden, denn die spannende Preisfrage des Abends ist für die Bundespolizei und vor allem den in Rage geratenen Imbissverkäufer, ob es sich aufgrund des Schärfegrades der geworfenen Dönersoße juristisch um eine einfache oder eine gefährliche Körperverletzung handelt. Sollte sich letzteres bestätigen, dann würden Polizisten im ganzen Land das Döner-Brötchen in der Hand von Passanten womöglich künftig mit ganz anderen Augen sehen – schließlich könnte man mit der Soße darauf scharf schießen. In Zeiten des Terrors ein "no go" an bundesdeutschen Verkehrsknotenpunkten.
Schaden für die Döner-Industrie?
Bleibende Schäden beim 23-jährigen "Scheibenwischer" sind jedoch nicht bekannt. Um wegen des Vorfalls dennoch weiteren Schaden für hungrige Reisende und die gesamten Döner-Industrie abzuwenden, kann man sich eigentlich nur eins wünschen: dass sich beide Parteien bei einem Gratis-Döner wieder vertragen. Die scharfe Soße bleibt im Bottich und die Hände werden notfalls an der eigenen Hose abgewischt – dann sind die Hände frei für größere Taten.
(Onur Yamac)
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