Bremen Hauptbahnhof
Strafanzeige statt "Finderlohn" für geschäftstüchtigen Laptop-Finder
Bremen/Oldenburg. Statt den erwarteten 150 Euro "Finderlohn" muss sich ein 44 Jähriger aus Bremen nun mit einer Strafanzeige wegen Unterschlagung auseinandersetzen. Polizeibeamte der Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim trafen sich am Sonntagabend unter einem Vorwand mit dem Mann im Hauptbahnhof Bremen. Die Eigentümerin bekommt ihren Laptop zurück.
Eine 20jährige Frau hatte nach Polizeiangaben zuvor ihr Laptop im Zug von Bremen nach Oldenburg vergessen. Als sie es bemerkte, war der Zug bereits wieder abgefahren. Den Verlust des Laptops meldete sie der Deutschen Bahn AG. Der Computer wurde jedoch nicht gefunden.
Finder meldete sich per E-Mail mit Geldforderung
Kurze Zeit später meldete sich ein Unbekannter per E-Mail bei ihr. Die Person bot an, den Laptop gegen eine Zahlung von 150 Euro zurück zu geben. Die junge Frau aus dem Landkreis Oldenburg wandte sich daraufhin in ihrer Not an die Bundespolizei in Oldenburg. Die Beamten vereinbarten ein fingiertes Treffen im Bremer Hauptbahnhof.
Dort traf sich eine Polizeibeamtin in Zivil mit dem geschäftstüchtigen Finder. Sie überzeugte sich davon, dass es sich tatsächlich um den Laptop der Frau handelt. Doch statt des erwarteten Geldes zückte die Beamtin wenig später ihren Dienstausweis.
Ertappter "Finder" musste mit auf die Polizeiwache
Der vermeintliche Finder zeigte nach Angaben einer Sprecherin der Bundespolizei sofort Reue und musste mit auf die Bundespolizei-Dienststelle an der Bremer Bürgerweide kommen. Den Mann erwartet nun ein Strafverfahren wegen Unterschlagung. In der Vernehmung gab der 44 Jährige an, den Laptop tatsächlich gefunden zu haben. Die 150 Euro hielt der geschäftstüchtige Finder demnach für angemessen, weil er die ganze Zeit auf den Laptop aufgepasst hatte. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und Feststellung seiner Identität wurde der Mann wieder entlassen.
(Redaktion)
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