Beschluss im Verkehrsausschuss
Luftverkehrssteuer könnte Insel-Flugverkehr umfliegen
Berlin/Emden. Der aktuelle Beschluss des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages, die Inselflieger im IHK-Bezirk von der geplanten Luftverkehrsteuer auszunehmen, hat ein positives Echo in der Region hervorgerufen. Damit steigen auch die Chancen für eine Befreiung.
„Der überarbeitete Gesetzesentwurf ist ein gutes Beispiel für die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Bundestagsabgeordneten, Betrieben und der IHK“, sagte IHK-Präsident Manfred Wendt von der Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg (IHK) in Emden. In einer Erklärung dankt er den CDU-Bundestagsabgeordneten Gitta Connemann (Papenburg) und Hans-Werner Kammer (Wilhelmshaven) sowie dem FDP-Abgeordneten Michael Goldmann (Aschendorf), die sich mit großem Engagement und vehement gegen die geplante Abgabe gestellt hatten.
Stellung gegen Pläne der Regierung bezogen
Bereits seit mehreren Monaten hatten sich IHK, Politik und betroffene Unternehmen für Ausnahmen von der geplanten Besteuerung des Inselflugverkehrs stark gemacht. Die IHK-Vollversammlung hatte am 14. September mit einer Resolution zudem Stellung gegen die geplante Luftverkehrsteuer bezogen. In zahlreichen Briefen und Gesprächen mit Vertretern der Bundesregierung und den zuständigen Ministerien ist es nun gelungen, die besonderen Umstände für den Inselflugverkehr hervorzuheben.
Vor allem der zusätzliche bürokratische Aufwand und der unverhältnismäßige Preisanstieg wurden von vielen Seiten kritisiert. Zunächst sollten nur Insulaner und bestimmte Berufsgruppen von der Steuer ausgenommen werden. Nach dem neuen Entwurf werden nun allerdings Inselflüge bis 120 Kilometer generell von der geplanten Steuer befreit. Voraussetzung ist dabei, dass die Insel nicht über eine tideunabhängige Straßen- oder Bahnanbindung an das Festland verfügt. Die Entscheidung sei "aus gutem Grund" so gefallen, sagt die Abgeordnete Gitta Connemann. Ein Flug nach Borkum sei schließlich nicht mit einem Flug nach Wladiwostok zu vergleichen, sagt sie. Nun müssen auch die Bundestags-Haushälter noch mitspielen. Das Parlament muss über die Änderung am 29. Oktober noch abschließend entscheiden.
(Redaktion)
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