09.02.2010  11:14 Uhr

Karlsruhe
Bundesverfassungsgericht kippt Hartz IV-Sätze für Kinder

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Dienstag den für Kinder und Erwachsene als Grundlage herangezogenen Regelsatz für Hartz IV als verfassungswirdig erklärt. Millionen Menschen klicken seitdem auf die Internetseite des höchsten deutschen Gerichtes. Diese ist seitdem kaum noch zu erreichen.

Die Richter hatten entschieden, dass insbesondere die Regelsätze für Kinder nach SGB II (Hartz IV) nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung  eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erfüllen. Die Entscheidung aus Karlsruhe gilt jedoch nicht sofort. Dem Gesetzgeber wird bis zum 31. Dezember 2010 eine Übergangsfrist zur Nachbesserung eingeräumt.


 

(Redaktion)

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