Karlsruhe
Bundesverfassungsgericht kippt Hartz IV-Sätze für Kinder
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Dienstag den für Kinder und Erwachsene als Grundlage herangezogenen Regelsatz für Hartz IV als verfassungswirdig erklärt. Millionen Menschen klicken seitdem auf die Internetseite des höchsten deutschen Gerichtes. Diese ist seitdem kaum noch zu erreichen.
Die Richter hatten entschieden, dass insbesondere die Regelsätze für Kinder nach SGB II (Hartz IV) nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erfüllen. Die Entscheidung aus Karlsruhe gilt jedoch nicht sofort. Dem Gesetzgeber wird bis zum 31. Dezember 2010 eine Übergangsfrist zur Nachbesserung eingeräumt.
(Redaktion)
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Hallo Herr Yamac, ich kann Ihre Initiative nur unterstützen. Kinder aus benachteiligten Familien oder Kinder, die auf... - utz utz utz
"Außer Betrieb zu nehmen" wäre die einwandfreie und bewährte Formulierung gewesen. Der Sprachschatz mutiert im Zeitalter des... - Ihr Kommentar
Wir weisen an dieser Stelle noch einmal darauf hin, dass Frau Blankau eine Türkei-Aussage nicht getätigt hat, sondern diese... - Frauenförderung abschaffen!
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