09.11.2011  13:41 Uhr

A 27 zwischen Bremen und Cuxhaven
Niedersachsen und Bremen regeln Zuständigkeiten neu

Hannover/Bremen. Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung vom Dienstag beschlossen, den Staatsvertrag zwischen den Ländern Bremen und Niedersachsen zur baulichen Unterhaltung und zum Betrieb der A 27 zwischen Bremen und Cuxhaven in den Landtag einzubringen.

Die Bundesautobahn A 27 führt zwischen den Anschlussstellen Bremerhaven-Süd und Debstedt nicht vollständig über das Gebiet des Landes Bremen, sondern geringfügig auch über niedersächsisches Gebiet. Deshalb soll die straßenverkehrsbehördliche Zuständigkeit für die auf niedersächsischem Gebiet liegende Strecke der A 27 im Bereich der Stadt Bremerhaven, die nur aus wenigen Streckenkilometern besteht, im Interesse einer einheitlichen Verkehrsführung künftig von Niedersachsen auf Bremen übertragen werden.

Die Trennung des Betriebsdienstes an den Landesgrenzen sei weder praktisch möglich noch sinnvoll, heißt es von Seiten der Landesregierung in Hannover. So kann zum Beispiel der Winterdienst im Interesse der Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer nicht an den Landesgrenzen ausgesetzt werden. Auch werde bei Einhaltung der Landesgrenzen für Bremen und Niedersachsen die Planung des Winterdienstes erschwert.


 

(Redaktion)

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