Landgericht Osnabrück
Zeitung muss Kritik von Basketball-Internetportal wegstecken
Osnabrück. Die Kritik eines Basketball-Internetportals an der Berichterstattung der Neuen Osnabrücker Zeitung im Zusammenhang mit der Insolvenz des Basketballvereins "GiroLive-Ballers" aus Osnabrück wird von der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit geschützt. Dies entschied die zweite Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück.
Laut Gericht hatte die Neue Osnabrücker Zeitung erfolglos den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Verlag und Herausgeber eines Basketball-Internetportals beantragt. Die Antragsgegner dürfen demnach weiterhin in ihrem Internetportal die Berichterstattung der in Osnabrück erscheinenden Zeitung über die "GiroLive-Ballers" als äußerst zurückhaltend und milde kritisieren. Nach Überzeugung der Kammer hat die Zeitung nicht sofort nach Kenntniserlangung von den finanziellen Schwierigkeiten der "Ballers" berichtet.
Da das Gericht zudem eine wirtschaftliche Verflechtung zwischen der Neuen osnabrücker Zeitung und den Ballers aufgrund wechselseitiger Werbeleistungen als erwiesen ansah, durfte das Internetportal auch die Frage aufwerfen, ob die Zeitung als werbender Medienpartner und Sponsor der Ballers aus wirtschaftlichem Eigeninteresse Informationen über Zahlungsrückstände verschwiegen habe. Dies ist nach Angaben der Kammer von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Az. 2 O 952/11 (Urteil vom 04.07.2011)
Das o.g. Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Binnen eines Monats nach Zustellung des Urteils kann die Neue Osnabrücker Zeitung noch vor dem Oberlandesgericht Oldenburg in Berufung gehen. (Red.)
Aktualisiert: 07.07.2011
(Redaktion)
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Das Urteil ist aber nicht rechtskräftig. Diese Info fehlt.,
Liebe Kollegen,
vielen Dank für Euren Hinweis. Wir fügen es natürlich hinzu.
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