Anklage erhoben
Staatsanwaltschaft wirft Arzt aus Varel Handel mit Betäubungsmitteln vor
Oldenburg/Varel. Wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln in mehr als 1000 Fällen hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg nun Anklage gegen einen Arzt aus Varel vor dem Landgericht Oldenburg erhoben.
Der 55-jährige Allgemeinmediziner besaß nach Angaben der Oldenburger Staatsanwaltschaft eine Genehmigung zur Substitutionsbehandlung von Drogensüchtigen. Ihm wird vorgeworfen, in der Zeit von 2002 bis September 2008 Methadon ohne Beachtung der gesetzlichen Vorgaben an Drogensüchtige übergeben zu haben.
Insgesamt elf Patienten mit Methadon versorgt
Der Arzt soll insgesamt elf Patienten über Jahre Substitutionsmittel ohne Therapiekonzept und ausreichende Diagnose überlassen haben. Vorgeschriebene Urinkontrollen sollen nicht bzw. nicht ausreichend durchgeführt worden sein. Selbst wenn dem Arzt bekannt gewesen sei, dass die Patienten neben dem bereitgestellten Methadon andere Drogen oder Medikamente konsumierten, so die Staatsanwaltschaft, habe er weiter Methadon an sie vergeben. Der Arzt habe ihnen daneben sogar selbst grundlos entsprechende Medikamente verschrieben. Nach Angaben der Oldenburger Behörde, war diese Verfahrensweise mit großen gesundheitlichen Gefahren für die Betroffenen verbunden.
"Take-home-Rezepte" waren Freifahrtscheine für Schwerstabhängige
Weiterhin soll das Methadon den Patienten aus der Arztpraxis heraus zur freien Verfügung mitgegeben worden sein, obwohl es zum Schutz der Patienten und zur Verhinderung von Missbrauch laut Staatsanwaltschaft nur unter ärztlicher Aufsicht eingenommen werden darf. Sieben Patienten seien wiederholt "Take-home-Rezepte" gegeben worden, aufgrund derer sie Substitutionsmittel in bis zu 30 Tagesrationen von der Apotheke bekommen hätten. Erlaubt sind "Take-home-Rezepte" nach Angaben der Oldenburger Ankläger lediglich ausnahmsweise bei stabilen Patienten, zu denen die sieben Patienten nicht gehörten. Zudem dürften "Take-home-Rezepte" zur Vermeidung von Fremd- und Selbstgefährdung maximal über die für sieben Tage benötigte Menge ausgestellt werden.
Arzt gibt seine Zulassung für die Substitutionstherapie zurück
Dem Arzt werden darüber hinaus von der Staatsanwaltschaft zehn Betrugstaten vorgeworfen, weil er die Substitutionsbehandlungen gegenüber der kassenärztlichen Vereinigung abrechnete, obwohl er auf die Kostenerstattung wegen der falschen Durchführung keinen Anspruch hatte. Der Angeschuldigte hat bislang von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Seine Genehmigung zur Durchführung von Substitutionsbehandlungen hat er zurückgegeben.
(Redaktion)
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Ihr Bericht über den in Varel angeklagten Substitutionsarzt stimmt sehr nachdenklich. Wenn man die Vorwürfe als Fragen formulieren würde, ergäbe sich folgender Fragenkatalog:
1. Was ist ein richtiges "Therapiekonzept" und wie ist es zu dokumentieren? Wie wird die Diagnose gestellt?
2. Wie viele Urinkontrollen sind zwingend vorgeschrieben?
3. Wer oder was schreibt vor, dass bei Beigebrauch die Substitution grundsätzlich zu beenden sei?
4. Was geschieht mit einem Patienten, dessen Behandlung abgebrochen wird?
5. Welches Gesetz verbietet es einem Substitutionsarzt, Benzodiazepine/Beruhigungsmittel zu verschreiben? Wie kommt man zu der "Weisheit", dies sei "grundlos" erfolgt?
6. Wo findet sich im Gesetz ein Passus, aus dem hervorgeht, dass das Substitutionsmittel NUR unter ärztlicher Aufsicht eingenommen werden darf?
7. In welchem Gesetz findet sich ein Passus, dass die Patienten das Substitutionsmittel "nur ausnahmsweise" als Take-Home-Verordnung bekommen dürfen?
8. Dürfen Take-Home Rezepte wirklich nur für 7 Tage ausgestellt werden oder gibt es Ausnahmen?
Machen Sie sich im Rahmen einer ernsthaften Recherche vielleicht einmal die Mühe, diese Fragestellungen mit einem ausgebildeten, renommierten Substitutionsmediziner durchzusprechen. Es wird solche in Oldenburg und Umgebung geben. Stellen Sie auch die Frage, wer bzw. welche Organisation die Staatsanwaltschaft bei der Bewertung der Patientenunterlagen beraten hat. Und dann stellen Sie sich vielleicht noch die Frage: "Cui bono?"
Es wäre interessant, die Ergebnisse all dieser Fragen zu erfahren.
Das ist doch nur eine weitere Episode in der Hexenjagd auf Niedersachsens Suchtmediziner. In keinem anderen Bundesland werden diese von Justiz und Krankenkassen so verfolgt und wegen kleinster Abweichungen von den Richtlinien verurteilt. Die Anklage klingt genau so wie die des Dr. Vollmer aus Uelzen, über die in der Zeit berichtet wurde. Staatsanwaltschaft und von der AOK instruierte fachfremde "Sachverständige" versuchen dabei den Eindruck zu erwecken, eine dauerhafte Substitution sei rechtswidrig. Nichts anderes verbirgt sich hinter dem Vorwurf des "fehlenden Therapiekonzepts". Die Krankenkassen wollen Geld sparen und deswegen müssen mitfühlende, korrekte Suchtmediziner ins Gefängnis.
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