Presse-Querschnitt
Meinungen zum Sorgerechts-Urteil aus Straßburg
Oldenburg. Ein überaus umfangreiches Medienecho hat die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ausgelöst, der mit seinem Sorgerechts-Urteil die Position von unverheirateten Vätern gestärkt hat. Trotz zahlreicher Jubelrufe, meinen einige kritische Stimmen, dass der Umgang mit zerbrochenen Familien auch nach dem Urteil aus Straßburg in der Praxis schwierig bleiben wird.
Stuttgarter Nachrichten: Zu mehr Rechte für ledige Väter
Stuttgart. Wer aber gesunde, starke Kinder will, der braucht auch engagierte Väter. Und wer engagierte Väter will, der muss sie auch mehr machen lassen. Es gibt erste Schritte weg vom Gluckendenken: Laut einem neuen Gesetz dürfen seit September geschiedene Mütter den Umgang zwischen Kind und Vater nicht mehr grund- und straflos sabotieren. Zudem hat nun der Europäische Gerichtshof die Rechte lediger Väter gestärkt. Gute Erziehung, das wissen auch immer mehr Richter, gelingt am besten gemeinsam. Dazu müssen die Frauen mehr loslassen und die Männer stärker anpacken.
Märkische Oderzeitung: Auch ledige Väter haben Rechte
Frankfurt/Oder. Bisher hat Deutschland einen Sonderweg beschritten. Dies geschah sicherlich mit der guten Absicht, die Institution Ehe zu stärken, etwa in dem Sinne, dass es ja irgend einen Unterschied geben müsse, ob ein Vater sich durch Heirat zu Frau und Familie bekennt oder eben nicht. Nur geht ein solches Argument dann an der Lebenswirklichkeit vorbei, wenn in einer Gesellschaft wie der unsrigen mittlerweile jedes dritte Kind nichtehelich geboren wird. Überhaupt gibt es in der bisherigen Regelung einen kaum zu erklärenden Widerspruch, was Rechte und Pflichten nicht verheirateter Väter betrifft. Einerseits müssen sie - zu Recht - für den Unterhalt ihrer Kinder und zum Teil auch der Mütter aufkommen. Andererseits wird ihnen mit Hilfe des Gesetzgebers in vielen Fällen der Kontakt zu den Kindern verweigert. Das Straßburger Urteil wird Vätern wohl nun zu einem Stück mehr Gerechtigkeit verhelfen.
Kölnische Rundschau: Väter im Wandel
Köln. (Von Jens Meifert) Väter ohne Ehering haben in Straßburg einen klaren Sieg errungen. Nur ist es ein Erfolg, den sie tunlichst nicht auskosten sollten. Mit großer Mehrheit haben die Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass ledige Väter in diesem Land diskriminiert werden. Dass eben die elterliche Sorge nicht allein Sache der Mutter ist, nur weil kein Trauschein vorliegt. So aber steht es im Gesetz. Dahinter steht die Vorstellung, dass es sich bei einer Vaterschaft außerhalb einer ehelichen Beziehung kaum um mehr als eine flüchtige Disco-Bekanntschaft handeln kann. Und dass es dem Kind immer schadet, wenn das Sorgerecht gegen den Willen der Mutter erzwungen wird. Beides ist nicht so, nicht zwingend. Die Rolle von Vätern - wie auch die von Müttern - befindet sich im gesellschaftlichen Wandel. Viele Paaren sehen heute schlicht keine Notwendigkeit mehr, vor den Traualtar zu treten. Im Trennungsfall aber kann das Sorgerecht zum Machtinstrument werden - ebenso wie die Unterhaltszahlung übrigens. Es gibt jedoch keinen Grund, dass der Vater dieses Recht erst von der Mutter erteilt bekommen muss. Die Justizministerin hat angekündigt, die Gesetzeslage zu prüfen. Das allein wird nicht reichen. Der Gesetzgeber wird gesellschaftliche Realitäten anerkennen müssen. In vielen europäischen Ländern ist dies längst geschehen. Das heißt in diesem Fall: Auch der Vater darf und sollte Sorge tragen fürs Kind. Grundsätzlich. Wenn er im Einzelfall dazu nicht geeignet scheint, ist dies gerichtlich zu klären. Nur sollte der Weg zum Richter immer die letzte Option sein. Unabhängig davon, wer das Recht auf seiner Seite wähnt. Bei Streitigkeiten ums Sorgerecht gibt es nämlich meist nur Verlierer - vor allem die Kinder. Ihnen hilft das geteilte Sorgerecht nur, wenn Vater und Mutter es auch verantwortungsvoll wahrnehmen. Wenn sie auch nach einer Trennung bereit sind, sich zurückzunehmen zugunsten des Kindes. Um deren Wohl geht es letztlich.
NRZ: Kommentar zum Sorgerechts-Urteil
Essen. Willkommen in der Jetzt-Zeit: Nun wird man in Deutschland reagieren müssen. Der Gesetzgeber wird eine Regelung finden müssen, die unverheiratete Väter zu ihrem (Sorge-)Recht kommen lässt. Niemand sollte sich etwas vormachen: Es wird im Einzelfall schwierig, diese Regel zu leben. Es wird auch künftig vorkommen, dass Gerichte das Sorgerecht nur einem Elternteil zusprechen. Der Alltag in zerbrochenen Familien bleibt schwierig. Schwierig für die Kinder - schwierig für die Väter und Mütter. Sie müssen Kompromisse schließen, Verletztheiten ausblenden, und sich immer wieder ihrer Verantwortung bewusst werden. Nicht jeder kann das. Nur hat das rein gar nichts damit zutun, ob jemand Vater ist oder Mutter, verheiratet oder nicht.
Westfalen-Blatt: Zum Sorgerechts-Urteil
Bielefeld. Das Beste, was einem Kind passieren kann, ist die Liebe und Fürsorge seiner Eltern. Mit seinem Urteil stärkt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Rechte lediger Väter, die nach deutschem Recht im Kampf um ihr Kind bislang leer ausgegangen sind. Väter ohne Sorgerecht bleiben bislang in Deutschland im Regen stehen. Auf dem Papier haben sie nicht einmal das Recht, telefonisch Kontakt zu ihrem Kind aufzunehmen oder sich in der Schule über die Leistungen ihres Nachwuchses zu informieren. Natürlich kann es im Einzelfall richtig sein, den Vater von seinem Kind fernzuhalten. Genauso aber gibt es Mütter, die man Kindern lieber nicht zumuten sollte. Das Urteil schafft mehr Gleichheit zwischen ledigen Müttern und Vätern. Gleichzeitig schwächt es - zumindest rechtlich - die Bedeutung der Ehe, wenn auch ledige Väter künftig Erfolg im Kampf um das gemeinsame Sorgerecht haben. Doch man kann hehre Wünsche haben, wenn nüchterne Zahlen belegen, dass in Deutschland jede dritte Ehe geschieden wird. Wenn sich Paare heute gegen eine Ehe entscheiden, heißt das längst nicht mehr, dass sie sich damit für die Verantwortung für Kinder disqualifizieren. Neben Österreich, der Schweiz, Malta und Liechtenstein ist Deutschland das einzige Land in der EU, dass noch an diesem archaischen Sorgerecht festhält. Für ein Land, das sich als weltoffen und modern verkaufen will, wird es allerhöchste Zeit, das zu ändern. Positive Beispiele für eine Anpassung an moderne Lebensumstände sind durch Reformen im Familienrecht wie dem seit 2008 geltenden neuen Unterhaltsrecht gegeben. Danach haben Alleinerziehende im Regelfall nur noch während der ersten drei Lebensjahre des Kindes Anspruch auf Betreuungsunterhalt, danach müssen sie wieder arbeiten gehen. Beim Zugewinnausgleich wird im Falle einer Scheidung das in der Ehe erworbene Vermögen jetzt gleichmäßig verteilt. In die Ehe mitgebrachte Schulden können nicht mehr verrechnet werden. Auch der neue Versorgungsausgleich schafft gleiche Bedingungen für Frauen und Männer. Eine Reform des deutschen Sorgerechts muss jetzt der nächste Schritt sein. Das Straßburger Urteil sollte dennoch kein Freifahrtschein sein. Dass es Väter gibt, die nicht in der Lage sind, ein Kind großzuziehen, muss von den Gerichten im Einzelfall berücksichtigt werden. Nicht vergessen werden darf, dass sich viele ledige Väter gar nicht für ihre Kinder interessieren. In diesen Fällen ist das Sorgerecht bei der Mutter am besten aufgehoben. Umgekehrt gilt: Ist die Mutter unfähig, für ihr Kind zu sorgen, kann der Vater die Rolle des Erziehers übernehmen. Wenn ein lediger Vater aber das gemeinsame Sorgerecht haben möchte, wenn er mit seinem Kind gute Tage erleben und schlechte Zeiten überstehen möchte, kann das für das Kind das größte Glück sein. Und nur das ist maßgeblich.
Ostthüringer Zeitung: Zum Väterurteil
Gera. Das Straßburger Urteil war überfällig. Wir brauchen eine Regelung, die jedem Elternteil dieselben Rechte einräumt, unabhängig vom Trauschein und vom Geschlecht. Gleichzeitig sollte das Urteil Väter aber auch daran erinnern, dass sie nicht nur gleiche Rechte, sondern auch gleiche Pflichten haben. Immer noch gibt es etliche, die sich nach Trennung nicht mehr für ihre Sprösslinge interessieren und bei den Unterhalts-Zahlungen Probleme machen.
Lausitzer Rundschau: Europäische Ohrfeige - Die Väter und das Sorgerecht
Cottbus. Das Urteil des europäischen Gerichtshofes ist ein Schritt in Richtung mehr Gleichberechtigung. Und zwar der Männer! Frauen werden jetzt womöglich aufschreien, weil sie nach wie vor in vielen gesellschaftlichen Bereichen nicht gleichgestellt sind. In der Tat gibt es da noch viel zu tun, allein was ihre Karrierechancen oder ihre Verdienste angeht. Aber: In punkto Sorgerecht hat das Gericht gut daran getan, endlich die Position der Väter zu stärken und damit den deutschen Gesetzgeber zu zwingen, seine Rechtssprechung an die Lebenswirklichkeit anzupassen. Peinlich ist freilich, dass es dafür erst einer europäischen Ohrfeige bedurfte. Es war nie einleuchtend, warum nach der Trennung eines unverheirateten Paares der Vater keine Rechte mehr mit Blick auf sein Kind haben sollte, dafür aber jede Menge Pflichten. Vor allem gegenüber seiner Ex-Partnerin. Für das Kindeswohl sind Mutter und Vater gleich wichtig. Gerade das deutsche Sorgerecht hat aber diesen Grundsatz schlichtweg ignoriert und den Umstand unbeachtet gelassen, dass immer mehr Paare ohne Trauschein mit Kindern zusammenleben. Überdies: Seit Jahren propagiert die Politik die neue Rolle des Vaters in der Familie. Sie forciert dies sogar mit Maßnahmen wie Vätermonaten beim Elterngeld.Offenkundig mit Erfolg, wie Studien belegen: Das Verständnis von Familie und Vatersein hat sich bei vielen, gerade jüngeren Männern deutlich verändert. Genau dem muss jetzt auch das deutsche Recht endlich gerechter werden, Europa sei Dank.
(Redaktion)
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Widerlich, wie in den Kommentaren immer wieder das Lied von der Einzelfall-Gerechtigkeit gesungen wird. Genau diesen Einzelfall hat man in Deutschland konsequent und auf brutale Weise abgelehnt, weil es dem Kindeswohl diene.
Neben dem seit vielen Jahren in Frankreich bestehenden gemeinsamen Sorgerecht für alle Eltern (übrigens problemlos realisiert und ohne Diskussion, das jemals zurückzunehmen!) sollten die Deuchten auch die dortige Perspektive mal näher an sich heranlassen: Dort wird konsequent das "Interesse des Kindes" und nicht das deutsche "Kindeswohl" in den Mittelpunkt gestellt. "Kindeswohl" bedeutet in Deutschland nämlich immer das, was Interessen von Dritten gerne für das Kind hätten - vor allem die der Mütter.
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"Außer Betrieb zu nehmen" wäre die einwandfreie und bewährte Formulierung gewesen. Der Sprachschatz mutiert im Zeitalter des... - Ihr Kommentar
Wir weisen an dieser Stelle noch einmal darauf hin, dass Frau Blankau eine Türkei-Aussage nicht getätigt hat, sondern diese... - Frauenförderung abschaffen!
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